Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Die Berufsprüfung ist in eine Vorprüfung nach dem ersten Ausbildungsjahr und eine Hauptprüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr aufgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.institut-police.ch
Vorprüfung
Das Bestehen des 1. Ausbildungsjahres (Polizeischule) ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Vorprüfung. Mit der Vorprüfung wird das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen
Prüfungsfächer:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 und von den Prüfungsteilnoten maximal eine Note ungenügend ist.
Das Bestehen der Vorprüfung ist Bedingung, um mit der zweiten Ausbildungsphase beginnen zu können.
Hauptprüfung
Mit der Hauptprüfung wird das zweite Ausbildungsjahr (Praxisjahr) abgeschlossen.
Prüfungsteile:
Die Hauptprüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 und alle Prüfungsteilnoten mindestens 4.0 betragen.