Ziel der Promotionsordnung ist es, Leistungs- und Verhaltensmängel frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Anträgen und individuellen Massnahmen eine hohe Erfolgsquote zu garantieren.
Die Promotionsbedingungen für das Bestehen der Polizeischule sind der entsprechenden Promotionsordnung zu entnehmen. Die erfüllte Promotionsordnung dient als Zulassungsvoraussetzung für die Vorprüfung zur eidgenössischen Berufsprüfung (am Ende des ersten Ausbildungsjahres).